Die Osterferien stehen bevor und Corona begleitet uns leider weiter. Bis zum 28. März 2021 wird der Betrieb der Grundschulen im Szenario B fortgesetzt, umso gespannter sind wir auf die Regelung nach den Osterferien.
Um das Auftreten einer Infektion in unserer Schule zu vermeiden, möchte ich nochmal auf einige Dinge hinweisen:
- Wer auf Covid 19 getestet wurde, Kontakt zu einem Erkrankten hatte oder sich in häuslicher Quarantäne befindet, darf das Schulgelände nicht betreten.
- Kinder mit Erkältungssymptomen belassen Sie bitte zu Hause. Sollte Ihr Kind in der Schule Corona-Symptome aufweisen, muss es umgehend abgeholt werden. Dies betrifft dann auch Geschwisterkinder.
- Das Auftreten einer Infektion mit dem Coronavirus ist der Schulleitung von den Erkrankten bzw. den Sorgeberechtigten sofort mitzuteilen. Die Schule ist verpflichtet, dem Gesundheitsamt jeden Fall, auch wenn es nur ein Verdacht ist, anzuzeigen.
Auslandsreisen zu den Osterferien:
Sollten Sie in Erwägung ziehen, in den Osterferien eine Auslandsreise in ein Risikogebiet vorzunehmen, anbei nochmal die Maßnahmen für Ein- und Rückreise aus Risikogebieten des Bundeslandes Niedersachsen. Je nach Vorgehen müssen alle Reisende sich nach der Rückkehr 5 bzw. 14 Tage in Quarantäne begeben. In diesem Fall weisen Sie die Vorgehensweise (also etwaige Quarantäneverfügungen) sowie die Testergebnisse vor Schulbeginn bei der Schulleitung nach.
Sollte im Nachgang bemerkt werden, dass ein/e Schüler/in sich im Ausland aufgehalten hat, ohne den Nachweis für die negativen Tests bzw. die Quarantäne vorgelegt zu haben, müssen diese Kinder umgehend dem Gesundheitsamt gemeldet sowie zur Anzeige bei der Ordnungsbehörde gebracht werden. Zudem muss das betroffene Kind und eventuelle Geschwisterkinder sofort aus der Schule abgeholt werden.
Für den Fall einer Quarantäne (14 Tage oder 5 Tage mit 2. negativem PCR Test) bedenken Sie, dass Ihre Kinder schulpflichtig sind und somit eine Schulpflichtsverletzungsanzeige gestellt werden muss, sollte aus. o. g. Grund ihr Kind die Schule nicht besuchen können.
Diese Infos können Sie aber nochmal detailliert auf nachfolgender Seite nachlesen: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten_auf_haufig_gestellte_fragen_faq/reisen-%20und-tourismus-antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-186671.html
Wünschen Sie als Erziehungsberechtigte aus sehr wichtigem Grund eine Beurlaubung Ihres Kindes, so haben Sie mindestens zwei Wochen vorher bei der Klassenleitung einen Antrag zu stellen. Grundsätzlich dürfen vor und nach den Ferien keine Genehmigungen für eine Beurlaubung erteilt werden. Falls Ihr Kind Tage vor oder nach den Ferien nicht zur Schule kommen kann, brauchen wir immer ein ärztliches Attest.
Ich wünsche Ihnen erholsame Osterferien und bleiben Sie gesund. Informieren Sie sich bitte über Iserv, wie der Schulbetrieb nach den Osterferien weitergeht, da wir wahrscheinlich vor den Osterferien noch keine Informationen erhalten werden.
Mit freundlichem Gruß
U. Starker