Wir sind eine „Erdnussfreie Schule“. Dieser Beschluss wurde im Januar 2024 durch den Schulvorstand getroffen. Dies beinhaltet, dass bestimmte Lebensmittel nicht mehr mit in die Schule gebracht werden dürfen, weil dadurch Gefahren für Kinder und Lehrkräfte bestehen, die allergisch auf Erdnüsse reagieren.

Die Anzahl der Personen, die Erdnüsse oder erdnusshaltige Lebensmittel nicht vertragen, steigt jedes Jahr an. In fast jeder unserer Schulklassen gibt es Schülerinnen und Schüler und/oder Lehrkräfte, die nicht mit diesem Allergen in Kontakt kommen dürfen.

Welche Konsequenzen diese Entscheidung für die Schülerinnen und Schüler beinhaltet, ergibt sich aus dem nachfolgenden Konzept:


1. Warum sind Erdnüsse so gefährlich?

Eine Erdnussallergie ist eine Nahrungsmittelallergie vom Typ I (Soforttyp). Das bedeutet, dass die Symptome unmittelbar nach oder bereits bei dem Verzehr von Erdnüssen, spätestens jedoch nach Ablauf von zwei Stunden, auftreten. Verglichen mit anderen Lebensmitteln weisen insbesondere Erdnüsse ein sehr hohes allergisches Potential auf.

Die Ursache dafür ist, dass Erdnüsse eine Vielzahl von Allergenen besitzen. Symptome einer Erdnussallergie können sich bereits beim Kontakt mit sehr geringen Spuren des Allergens zeigen. Bei besonders schweren Formen dieser Allergie reicht bereits Hautkontakt oder das Einatmen, wie es zum Beispiel über die Klimaanlage geschehen kann.

Innerhalb der Gruppe der Allergien ist die Erdnussallergie eine der hauptsächlichen Ursachen für allergiebedingte Todesfälle. Erdnüsse gehören zu der Familie der Hülsenfrüchte, während Nüsse zu der Obstfamilie gehören.

2. Allergische Lehrkräfte, Schulkinder und Personal der Schule

An unserer Schule gibt es Personen mit einer Erdnussallergie. Zum Teil sind sie so stark davon betroffen, dass bereits geringste Spuren von Erdnüssen zu einem lebensbedrohlichen anaphylaktischen Schock führen können. Bereits das Öffnen einer Tüte Erdnussflips oder eines erdnusshaltigen Müsliriegels kann für diese Personen lebensbedrohlich sein. Zum Schutz ist es notwendig, auf dem gesamten Schulgelände auf erdnusshaltige Lebensmittel zu verzichten. Deshalb ist es unser Ziel, unsere Schule in eine „erdnussfreie Zone“ umzuwandeln, um den betroffenen Personen eine sichere Umgebung bieten zu können.

3. Der Anaphylaktische Schock

Anaphylaxie (auch anaphylaktischer Schock) ist eine plötzlich auftretende, schwere allergische Reaktion, die im schlimmsten Fall lebensbedrohlich sein kann und daher sofortiges Handeln erfordert. Folgende Organsysteme können betroffen sein:

OrgansystemSymptome
HautSchwellungen, Ausschlag, Hautverfärbungen, Juckreiz, Ekzem
AtemsystemAtemgeräusche, Stridor, Husten, Schnupfen, Niesen, Räuspern, Kloß im Hals, veränderte Stimme, auffällige Atmung, Atemnot
VerdauungssystemKribbeln am Gaumen (im Hals), Erbrechen, Durchfall, Bauchschmerzen, Bauchkrämpfe, Übelkeit
KreislaufMüdigkeit, Apathie, Schwindel, Bewusstlosigkeit, Schock, „Umkippen“

Sobald Symptome an zwei Organsystemen auftreten, liegt bei bekannter Diagnose ein anaphylaktischer Notfall vor, der sofortiges Handeln erfordert!

  1. Adrenalinautoinjektor verabreichen (schriftliche Einverständniserklärung)
  2. Notruf 112 absetzen
  3. Patient lagern
  4. Weitere Notfallmedikamente verabreichen

4. Erdnussfreie Schule

Die Einrichtung einer erdnussfreien Schule entspricht dem Inklusionsgedanken, wonach alle Schülerinnen und Schüler das Recht auf ein ungefährdetes gemeinsames Leben in einer sicheren Umgebung haben. Da ein anaphylaktischer Schock lebensbedrohlich sein kann, sollte möglichst verhindert werden, dass ein solcher Notfall eintritt. Dazu ist es notwendig, auf dem gesamten Schulgelände auf erdnusshaltige Produkte zu verzichten. Alle Eltern, Kinder, Lehrkräfte und Mitarbeiter der Schule werden daher gebeten, auf das Mitbringen erdnusshaltiger Produkte zu verzichten. Zudem soll beim Mittagessen in der Mensa und bei Veranstaltungen (z.B. Sommerfest, Plätzchen backen, etc.) auf Produkte mit Erdnüssen als Zutat verzichtet werden. Auch Sportvereine, die außerhalb der Schulzeit die Sporthalle nutzen, werden darüber informiert.

5. Praktische Hilfen für Lehrkräfte

  • Es werden nur noch Projekte/ Aktionen ohne die Verwendung von Lebensmitteln durchgeführt bzw. nur noch erdnussfreie Lebensmittel verwendet.
  • Frühstückspause: Ist ein Kind betroffen, so hat es eine unverwechselbare Brotdose und isst nur sein eigenes Frühstück.
  • Klassenfrühstück (z.B. vor den Ferien): Die Eltern werden im Anschreiben an den Verzicht auf Erdnüsse erinnert; das Kind bringt sein eigenes Frühstück mit.
  • Geburtstage: Nach Absprache mit den Eltern bringt das Geburtstagskind etwas mit, was erdnussfrei ist. Alternativ bringt das Geburtstagskind nichts Essbares, sondern andere Kleinigkeiten mit (s. Liste).
  • Faschingsfeier, Weihnachtsfeier: Die Eltern werden im Anschreiben an den Verzicht auf Erdnüsse erinnert.
  • Basteln: Verzicht auf Bastelarbeiten mit Vogelfutter und Verpackungen, die Erdnüsse enthalten haben; Überprüfung der Inhaltsstoffe von Knete, Bastelmaterial, Kosmetika, Fingerfarbe, etc.
  • Musikinstrumente: Ist ein Kind betroffen, so teilt bzw. benutzt keine Blasinstrumente, die andere Kinder im Mund hatten, kann aber z.B. eine eigene Flöte mitbringen.
  • Unterrichtsthemen, die sich mit Lebensmitteln beschäftigen, z.B. Backrezepte, sensorische Experimente: Verzicht auf Erdnüsse; Absprache mit den Eltern.
  • Klassenfahrt: Planung und Absprachen mit der Küche vor Ort durch die Eltern, ggf. eigene vorgekochte Mahlzeiten mitbringen; die Eltern werden im Anschreiben an Verzicht auf Erdnüsse/Nüsse erinnert. Alternativ bringen die Kinder keine eigenen Süßigkeiten und Knabbereien mit, sondern es wird „zentral“ für alle eingekauft und dann vor Ort verteilt.

Non-Food-Alternativen zu Süßigkeiten und Kuchen bei Geburtstagsfeier/Adventskalender etc.:

  • Aufkleber, Tattoos, Buttons
  • besondere Bleistifte, Radiergummis, etc.
  • Pixibücher
  • Murmeln, Würfel, Kreisel
  • Seifenblasen, Luftballons
  • Haarspangen, Ringe, Armbänder
  • Bastelmaterialien, Bastelbögen, Bastelanleitungen
  • Rätselbögen (z.B. Malen nach Zahlen, Scherzfragen, kleine Zettel mit Witzen)
  • Blumensamen zum Selberpflanzen
  • bunte Motivtaschentücher

Weitere Informationen: www.nussallergie.org

6. Auswahl erdnusshaltiger Lebensmittel

Folgende Lebensmittel dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden:

  • Erdnüsse,
  • Erdnussflips,
  • Erdnussbutter,
  • Erdnusskekse,
  • Erdnusskuchen,
  • Erdnussbrot,
  • Erdnussriegel,
  • M&Ms (gelb)
  • Studentenfutter
  • Snickers
  • Müslis mit Erdnüssen
  • Müsliriegel mit Erdnüssen
  • Schokolade mit Erdnüssen

Hierbei handelt es sich um einen Auszug erdnusshaltiger Lebensmittel. Weitere Lebensmittel, die laut Inhalt Erdnüsse beinhalten, sind ebenso zu meiden.