Neben der Anwendung der AHA+L-Regeln, sollen die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen weiter ausgebaut werden und allen Schülerinnen und Schülern das regelmäßige Testen mit Corona-Laientests ermöglicht werden. Selbsttestungen können entscheidend dazu beitragen, dass Präsenzunterricht trotzdem möglich ist. Sie sind ein wichtiger Baustein und ergänzen die anlassbezogenen Tests, die natürlich auch weiterhin in konkreten Verdachts- und Infektionsfällen stattfinden.
Gerade Grundschulkinder haben in den vergangenen Monaten immer wieder eindrucksvoll bewiesen, wie gut sie sich auch auf schwierige Situationen einstellen können. Dazu kommt, dass es voraussichtlich auch in anderen gesellschaftlichen Bereichen immer wieder Anlässe geben wird, die einen Corona-Laientest erforderlich machen. Es ist also davon auszugehen, dass diese Tests für uns alle ein Stück „Normalität“ werden, so lange sich das Virus weiter ausbreitet.
Damit Sie den Test zu Hause mit Ihrem Kind durchführen können, benötigt die Schule Ihr Einverständnis, denn erst dann erhält Ihr Kind das Testkit für den Corona-Laientest von der Schule. Die Einverständniserklärung ist als Anlage diesem Schreiben beigefügt.
Den Corona-Laientest können Sie selbstständig und ohne medizinische Fachkenntnisse, nach der Anleitung des Herstellers mit Ihrem Kind zu Hause vor dem Schulbesuch durchführen. So können im Idealfall Kinder, die sich bereits mit dem Corona-Virus infiziert haben und noch keine typischen Symptome zeigen, durch einen positiven Corona-Laientest frühzeitig erkannt werden. Die Anleitung zur Anwendung des Corona-Laientests erhalten Sie als Anlage dieses Schreibens.
Beim Vorliegen eines negativen Testergebnisses kann Ihr Kind die Schule besuchen. Bei Vorliegen eines positiven Testergebnisses bei Ihrem Kind handelt es sich zwar erst einmal nur um einen positiven Verdachtsfall,Ihr Kind muss dennoch zu Hause bleiben.
Folgende Schritte müssen Sie nun ergreifen:
- Sie melden zuerst das positive Testergebnis unverzüglich der Schulleitung. Die Schulleitung meldet gemäß der §§ 6 und 8 IfSG den Verdachtsfall beim örtlich zuständigen Gesundheitsamt.
- Danach kontaktieren Sie Ihren Hausarzt bzw. Ihre Hausärztin oder ein Testzentrum, um einen PCR-Test zur Abklärung des Infektionsverdachts zu verabreden. Hier wird Ihnen Ihr Hausarzt bzw. Ihre Hausärztin oder die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter im Testzentrum das weitere Vorgehen erläutern.
Wichtige Dokumente stellen wir nachfolgend zum heraunterladen zur Verfügung.