Corona-Selbsttestung an Schulen

Die Bundeskanzlerin hat mit den Regierungschefs der Länder am 03.03.2021 per Videokonferenz beraten. Es wurde unter anderem beschlossen, Selbsttestungen für Schülerinnen und Schüler an Schulen zu ermöglichen. Diese Maßnahme unterstützt die bislang erfolgreichen Hygienekonzepte von Schulen und ist ein weiterer Baustein zur Erhöhung des Infektionsschutzes für Schülerinnen und Schüler. Die Selbsttestungen sollen in Niedersachsen einmal pro Woche in der Schulklasse unter pädagogischer Anleitung durchgeführt werden.

Die Selbsttestung wird zu Beginn des Schultages erfolgen. Sie werden durch die Beschäftigten (Lehrkräfte oder pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) angeleitet.

Voraussetzung zur Teilnahme des Kindes an der Selbsttestung vor den Osterferien ist die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Nur bei Vorlage dieser Erklärung darf das Kind an der Selbsttestung vor den Osterferien teilnehmen. Nach Abschluss der kurzen theoretischen Testeinweisung führt jedes Kind den Test bei sich selbst durch. Die Selbsttestergebnisse werden von Lehrkraft und Kind gemeinsam abgelesen und notiert.

Sollte die Selbsttestung ein positives Ergebnis aufweisen, bedeutet das lediglich einen Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit SARS-COV 2. Dieser Verdacht muss im Rahmen weiterer Maßnahmen abgeklärt werden (PCR-Testung). Die Erziehungsberechtigten werden sofort durch die Schule von einem positiven Ergebnis der Selbsttestung (nur Verdacht auf Vorliegen einer SARS-COV-2 Infektion) des Kindes informiert.

Das Kind wird bis zur Abholung in der Schule sensibel betreut und ist keinesfalls auf sich allein gestellt. Die Erziehungsberechtigten haben in der Folge die Entscheidungshoheit zum weiteren erforderlichen Vorgehen in der Abklärung des Verdachts. Die Abklärung kann über einen Hausarzt oder ein Schnelltestzentrum erfolgen.

Zur Verdachtsabklärung wird ein PCR-Test durchgeführt und die Beurteilung dieses Ergebnisses durch Fachleute entscheidet darüber, ob eine tatsächliche Infektion mit SARS-COV-2 vorliegt. Das Gesundheitsamt entscheidet über das weitere Vorgehen.

Bis zur Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts erfolgt die Teilnahme am Unterricht (soweit das gesundheitlich möglich ist) im Distanzlernen. Es ist beabsichtigt, die Selbsttestungen nach den Osterferien fortzusetzen.

Mit der Teilnahme an den Selbsttestungen in der Schule tragen Sie entscheidend zur Verbesserung des Infektionsschutzes, zur Stärkung der Schulgemeinschaft und damit zur Verlässlichkeit der geöffneten Schulen bei.