Aufgrund des weiter abnehmenden Corona-Infektionsgeschehens hat sich die Niedersächsische Landesregierung dazu entschieden, die Corona-Verordnungen und Bestimmungen anzupassen. Es gibt Veränderungen bei der Absonderung positiv auf Corona getesteter Personen, sowie bei der Bereitstellung von Antigen-Schnelltests.
Bereits zum 31. Januar 2023 ist die Absonderungs-Verordnung ausgelaufen. Somit entfällt ab dem 2. Schulhalbjahr die Pflicht zur Isolation und zur Durchführung eines PCR-Test bei einem positiven Ergebnis eines Antigen-Schnelltests.
Darüber hinaus hat die Niedersächsische Landesregierung entschieden den Schulen und Tagesbildungsstätten über den 31.03.2023 hinaus keine Antigen-Schnelltests für die Umsetzung örtlicher Teststrategien mehr zur Verfügung stellen wird.