Regelungen zum freiwilligen Zurücktreten sowie zur Wiederholung von Schuljahrgängen

Für die meisten Schülerinnen und Schüler haben die Einschränkungen des Schulbetriebs durch die Corona-Pandemie zu Lernrückständen beim Erwerb der Kompetenzen, orientiert an den jeweiligen Kerncurricula der einzelnen Fächer, geführt.

Um den Schülerinnen und Schülern, die aufgrund der Corona-Pandemie in besonderem Maße von Lernrückständen betroffen sind, den Erwerb der für den weiteren Kompetenzaufbau noch fehlenden Kompetenzen zu ermöglichen, kann ein freiwilliges Zurücktreten gemäß § 11 der Bezugsverordnung eine geeignete Maßnahme darstellen.

Das Niedersächsische Kultusministerium hat daher am 23.03.2021 ein Rundschreiben mit „Regelungen zum Freiwilligen Zurücktreten sowie zur Wiederholung von Schuljahrgängen im Rahmen der Abschlussvergabe im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in den Schuljahrgängen 1 – 10 im Schuljahr 2020/2021 sowie diesbezügliche Regelungen für die Schuljahre 2021/2022 bis 2023/2024“ veröffentlicht.

Das Schreiben des Niedersächsischen Kultusministerium steht nachfolgend zum Download bereit: